Hochschwanger im Krankenhaus: Meine Eltern wiesen mich ab, also kündigte ich ihre Hausbürgschaft
Mit dem zitternden Gefühl einer Entdeckerin, die eine verborgene Mine gefunden hat, begann ich, die „obskure Klausel“ zu jagen. Renates Post im Forum war der Schlüssel, der mir die richtigen Suchbegriffe lieferte. Ich wusste, dass ich nicht einfach zum Notar marschieren konnte, der die ursprüngliche Bürgschaft beurkundet hatte, und ihn mit meinen Vermutungen konfrontieren. Das würde nur meine Eltern alarmieren. Ich brauchte einen juristischen Anhaltspunkt, eine unanfechtbare Position.
Ich verbrachte die Nacht damit, Online-Rechtsportale und Datenbanken zu durchforsten. Das Internet war ein riesiger Dschungel, aber ich hatte gelernt, mich darin zurechtzufinden. Ich suchte nach Präzedenzfällen, nach Paragraphen, die Bürgschaften bei „arglistiger Täuschung“ oder „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ betrafen. Ich fand Verweise auf § 123 BGB (Anfechtbarkeit wegen Täuschung) und auf die Möglichkeit, einen Vertrag wegen „Störung der Geschäftsgrundlage“ anzupassen oder aufzuheben (§ 313 BGB). Aber das war zu allgemein. Ich brauchte etwas, das speziell auf Notarverträge für Immobilien und Bürgschaften zugeschnitten war.
Es war kurz vor Mitternacht, als ich auf einen Artikel in einer juristischen Fachzeitschrift stieß, der sich mit selten angewandten Klauseln in Immobilienkreditverträgen beschäftigte. Dort wurde tatsächlich ein Passus beschrieben, der in den 90er-Jahren in einigen Verträgen verwendet wurde, um Kreditnehmer vor unvorhergesehenen Wertminderungen der Immobilie oder vor betrügerischen Machenschaften des Hauptschuldners zu schützen. Dieser Passus erlaubte es dem Bürgen, unter bestimmten, streng nachweisbaren Umständen – wie eben „arglistiger Täuschung bezüglich der finanziellen Tragfähigkeit des Hauptschuldners“ – die Bürgschaft unter Einhaltung einer sehr kurzen Frist und mit notarieller Bestätigung zu widerrufen.
Das war es. Das war Helmuts „Notausgang“. Er hatte ihn für sich selbst gelegt, und ich würde ihn nun nutzen. Der Artikel erwähnte, dass der Widerruf durch eine formlose, aber nachweisliche Erklärung erfolgen musste, die innerhalb einer bestimmten Frist nach Kenntnisnahme der Täuschung beim Notar und allen beteiligten Parteien eingehen musste. Die Frist war kurz, aber noch nicht abgelaufen, da ich erst vor wenigen Tagen von Markus’ Betrügereien und der bewussten Ignoranz meiner Eltern erfahren hatte.
Am nächsten Morgen, mit geschwollenen Augen, aber einer eisernen Entschlossenheit, rief ich beim Notariat an, das die Bürgschaft meiner Eltern beurkundet hatte. Ich sprach mit einem der Assistenten und gab vor, eine Frage zu einer ähnlichen Bürgschaft zu haben, die meine Eltern vor Jahren abgeschlossen hatten. Ich fragte ganz beiläufig nach der „Standardklausel für den Fall der arglistigen Täuschung des Hauptschuldners“, von der ich gehört hatte. Der Assistent klang zuerst verwirrt, dann blätterte er etwas verärgert in alten Unterlagen.
„Ah, ja“, sagte er schließlich. „Sie meinen die ‚Richter-Klausel‘. Die ist sehr selten und wurde nur auf expliziten Wunsch des Herrn Richter eingefügt. Sie erlaubt unter strengen Auflagen und nachweislicher Kenntnis von *neuen* betrügerischen Umständen einen Widerruf innerhalb von 24 Stunden, wenn der Bürge innerhalb von sieben Tagen nach Kenntnisnahme der Tatsachen reagiert. Sie ist eher eine Ausnahme.“
Die Richter-Klausel. Helmut hatte sie für sich selbst einbauen lassen. Er war wirklich ein Fuchs. Aber ein Fuchs, der sich nun selbst ins Bein schießen würde.
Die Frist meiner Mutter für die Unterschrift lief heute Nachmittag ab. Ich hatte nur Stunden. Ich schrieb eine knappe, formelle E-Mail an das Notariat, in der ich unter Verweis auf die „Richter-Klausel“ und die jüngsten „nachweisbaren Informationen über die betrügerischen Aktivitäten des Herrn Markus Lehmann“ meinen sofortigen Widerruf der Bürgschaft erklärte. Ich fügte als Beweis Links zu den Social-Media-Einträgen über Markus’ Vergangenheit an, die ich gefunden hatte. Dann schickte ich eine Bestätigung dieser E-Mail an das gemeinsame E-Mail-Konto meiner Eltern, ebenfalls kurz und ohne weitere Erklärungen. Die Betreffzeile lautete: „Betreff: Widerruf der Bürgschaft – Katharina Meier.“
Ich klickte auf „Senden“ und mein Herz pochte wie wild. Ein stiller, unsichtbarer Knall, der mein Leben für immer verändern würde.
Am nächsten Morgen klingelte mein Telefon hysterisch. Es war Renate. Ihre Stimme war nicht wütend, sondern hoch, zitternd, verzweifelt.
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