Chapter 10: Die Schwachstelle im NDA

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Die Nachricht von Theresas Vertraulichkeitsvereinbarung und der immensen Strafklausel von €100.000 hatte Frau Becker sichtlich schockiert. Doch statt sich entmutigen zu lassen, nahm sie die Herausforderung an. Ihr Blick, als ich ihr die Details schilderte, war entschlossen, fast kämpferisch.

„Hunderttausend Euro”, wiederholte Frau Becker, als wir in ihrem Büro saßen. „Das ist eine unglaublich hohe Summe für eine Nanny. Das zeigt Evas Entschlossenheit, sie um jeden Preis zum Schweigen zu bringen.”

Sie forderte Theresa Schulz auf, ihr das Original der Vertraulichkeitsvereinbarung zukommen zu lassen, versicherte ihr aber noch einmal, dass dies nur eine Prüfung und keine Verpflichtung sei. Nach einigem Zögern schickte Theresa eine Kopie der gescannten Dokumente per E-Mail.

Frau Becker tauchte tief in die juristischen Texte ein. Sie verbrachte Stunden damit, jede Klausel, jeden Paragraphen zu analysieren. Ich saß dabei, beobachtete sie, wie sie Notizen machte, Gesetzestexte wälzte und immer wieder auf den Bildschirm starrte. Die Anspannung in ihrem Büro war greifbar.

Ich wusste, dass Eva Brandl nicht irgendeinen Anwalt hatte, der ihre Verträge aufgesetzt hatte. Dr. Kohl war bekannt dafür, wasserdichte, aggressive Verträge zu entwerfen, die seinen Klienten maximalen Schutz boten. Die Vorstellung, dass wir hier eine Schwachstelle finden könnten, schien beinahe aussichtslos.

Doch Frau Becker gab nicht auf. Ihre Konzentration war unermüdlich. Sie las Passagen immer wieder, markierte Worte, zog Paragraphen heran.

Nach zwei Tagen unermüdlicher Arbeit hob Frau Becker den Kopf. Ihre Augen, obwohl müde, leuchteten. Ein Lächeln, das eher ein Ausdruck der Erleichterung als der Freude war, huschte über ihr Gesicht.

„Ich glaube, ich habe etwas gefunden, Frau Richter”, sagte sie, ihre Stimme war leise, aber voller Entschlossenheit.

Mein Herz machte einen Sprung. „Was ist es?”

Sie drehte ihren Bildschirm zu mir. „Sehen Sie diese Klausel hier, Frau Richter? Sie besagt, dass Theresa auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Vertraulichkeit verpflichtet ist, und zwar lebenslang. Und diese hier, die die hunderttausend Euro als Vertragsstrafe festlegt.”

Sie zeigte auf die entsprechenden Passagen. „Diese Klauseln sind zwar in der Regel rechtlich bindend, aber es gibt Ausnahmen. Besonders, wenn es um die Meldung von Misshandlungen oder Straftaten geht.”

Ich beugte mich vor. „Sie meinen, Theresa könnte reden, ohne die Strafe befürchten zu müssen?”

„Nicht ganz so einfach”, antwortete Frau Becker. „Aber die Chancen stehen gut, dass ein Gericht diese lebenslange und so exorbitant hohe Strafe als unverhältnismäßig ansehen würde, wenn es um das Wohl von Kindern geht. Der Schutz von Kindern hat in Deutschland einen sehr hohen Stellenwert. Ein Schweigeabkommen darf nicht dazu missbraucht werden, Straftaten oder schwerwiegende Misshandlungen zu vertuschen.”

Sie erklärte, dass die Gerichte in Deutschland in der Regel die Interessen der Kinder über die Interessen der Arbeitgeber stellen würden, besonders wenn es um Misshandlung ging. Eva Brandl hatte das Schweigeabkommen so aggressiv formuliert, um jede mögliche Aussage zu unterdrücken, doch sie hatte die Grenzen dessen, was legal und ethisch vertretbar war, überschritten.

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