Stadträtin Helga Schmidt wurde von ihrer Tochter und dem Schwiegersohn um €178.000 betrogen – eine alte Erbklausel offenbarte ihre wahre Bosheit.
Richters Ultimatum hing wie ein Damoklesschwert über mir.
Doch ich weigerte mich, mich geschlagen zu geben.
Ich hatte Anja Beckers Unterstützung, und ich hatte die Beweise, die Katrin Steiner geliefert hatte.
Am nächsten Morgen trafen wir uns erneut in Anjas Kanzlei.
Die Zeit war unser größter Feind, aber Anja war entschlossen und fokussiert.
Sie saß vor einem Berg von Dokumenten, ihr Blick war konzentriert.
“Wir müssen jetzt handeln, Helga”, sagte sie, ohne den Blick von den Unterlagen zu wenden.
“Wir nutzen die Informationen, die Katrin bereitgestellt hat, und die Entdeckung des Kodikills.”
Anja erklärte ihren Plan.
Sie würde einen Antrag auf einstweilige Verfügung einreichen.
Dieser Antrag sollte Julians Zugriff auf die Bürgschaftsgelder blockieren und die Anfechtung des Kodikills stoppen.
“Der Grund für den Antrag ist klar”, sagte Anja.
“Wir haben hinreichende Beweise für betrügerische Absichten und Urkundenfälschung.”
Sie zeigte mir die detaillierte Klageschrift, die sie in den letzten Stunden entworfen hatte.
Jede Anschuldigung war mit Beweisen untermauert: Chatprotokolle, Bankauszüge, das Gutachten zur gefälschten Unterschrift.
Und der Kodikill.
Die Enthüllung, dass Julian und Lena versucht hatten, diesen gerichtlich anzufechten, war ein entscheidender Punkt.
Es zeigte ihre langfristigen Pläne und ihre Absicht, sich an dem Familienvermögen zu bereichern.
“Die Einreichung einer einstweiligen Verfügung ist ein aggressiver Schritt”, erklärte Anja.
“Aber er verschafft uns einen kleinen Zeitvorsprung. Julian wird davon überrascht sein.”
Ich nickte, mein Herz klopfte vor Aufregung.
Es war ein juristischer Gegenangriff, der die Initiative von Julian und Lena nehmen sollte.
Die persönliche Grausamkeit war hier die Notwendigkeit, einen rechtlichen Krieg gegen die eigene Tochter zu führen.
Es war nicht nur eine abstrakte Klage, sondern ein direkter Angriff auf Lenas Zukunft.
Doch ich wusste, dass es notwendig war, um mich und mein Lebenswerk zu schützen.
“Wie schnell kann das Gericht darüber entscheiden?”, fragte ich.
Anja überlegte kurz.
“Im Eilverfahren könnte es innerhalb von 24 bis 48 Stunden eine erste Anhörung geben”, sagte sie.
“Aber das ist keine Garantie.”
Wir mussten hoffen, dass die Richterin die Dringlichkeit unserer Beweise erkennen würde.
Ich dachte an Richters Ultimatum.
48 Stunden.
Das war ein Wettlauf gegen die Zeit.
“Ich habe auch schon Kontakt zu Katrin aufgenommen”, fuhr Anja fort.
“Sie ist bereit, falls nötig, vor Gericht auszusagen, aber nur unter strengen Schutzmaßnahmen.”
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